Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Allgemeine Geschäftsbedingungen der AAS - Altitude Advisory Solutions FlexCo

    nachfolgend „AGB" mit Stand 07.06.2025

    §1 Geltungsbereich

    1.1 AAS - Altitude Advisory Solutions FlexCo (nachfolgend „AAS") mit Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FBN: 633095y, erbringt alle Leistungen gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Kunde") auf Basis dieser hier abgedruckten AGB. Es gilt jeweils die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB. AAS, als auch der Kunde (gemeinsam künftig „Parteien" genannt) unterliegen diesen AGB.

    1.2 Diese AGB sind bindend für den gesamten derzeitigen und noch folgenden Geschäftsverkehr zwischen den Parteien, vor allem auch dann, wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde. Abweichungen dieser AGB, ergänzende oder anderweitige Vereinbarungen oder gar widersprechende AGB von Seiten des Kunden sind lediglich wirksam, wenn diese vollumfänglich durch AAS schriftlich bestätigt wurden.

    1.3 Die Bestimmungen der AGB können von AAS jederzeit, insbesondere auch ohne Angabe von Gründen, abgeändert, ergänzt, ausgeweitet oder gekürzt werden. Solche Änderungen werden mindestens 14 Tage vor ihrem Inkrafttreten auf der Website reco.works oder durch Versendung des geänderten Vertragstextes an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse kundgemacht. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Änderungen in schriftlicher Form per E-Mail an office@reco.works, so sind die Änderungen angenommen und in Geltung. Im Fall des fristgerechten Widerspruchs des Kunden besteht das Vertragsverhältnis zwischen diesem Kunden und AAS gemäß den AGB in der Fassung vor der jeweiligen Änderung. AAS ist jederzeit berechtigt, den jeweiligen Vertrag mit dem widersprechenden Kunden ohne Angabe von Gründen (unter der Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen) zum Monatsletzten zu kündigen.

    §2 Produktbeschreibung und Funktionsweise

    2.1 AAS hat sich auf die Analyse und Beratung von Mitarbeitergesprächen in Konfliktsituationen spezialisiert. Die Software RECO ermöglicht es Unternehmen, ihre Mitarbeitergespräche und Teamkultur zu verbessern. Der KI-basierte Konfliktberater namens RECO von AAS analysiert eingangs Gespräche und schlägt anschließend und parallel dazu Fragen, Zusammenfassungen und anerkannte Methoden vor.

    2.2 RECO (das Produkt von AAS; künftig nur RECO) wird durch die Person, die das jeweilige Mitarbeitergespräch leitet, gestartet. Anschließend transkribiert RECO dieses Gespräch, analysiert das Streitthema und stellt anschließend Fragen, Zusammenfassungen und anerkannte Methoden als Vorschlag an die gesprächsführende Person zur Verfügung.

    §3 Self Service und Enterprise Kunden

    3.1 Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien (nachfolgend der „Vertrag") zur Nutzung der von AAS betriebenen Software namens RECO (nachfolgend die „Plattform") kann über die Website, welche von AAS betrieben wird, erfolgen (nachfolgend das „Self-Service").

    3.2 Kunden, die direkt über eine von AAS betriebene Website einen Vertrag abschließen, auch wenn dies ohne dezidierte Unterschrift eines vorherigen Angebots oder Vertrags geschieht, gelten als „Self-Service Kunden". Kunden, die ein vorheriges Angebot oder Vertrag direkt von AAS erhalten haben und dieses nachfolgend durch Unterschrift annehmen, gelten fortan als „Enterprise Kunden".

    3.3 Diese AGB enthalten
    (i) Allgemeine Bestimmungen, die in diesem Abschnitt der AGB (Punkte 1 bis inklusive 10 dieser AGB) abgedruckt sind und für ausnahmslos alle Kunden zur Anwendung kommen,
    (ii) Bestimmungen die ausschließlich für diejenigen Kunden, die einen Vertrag über einen Self-Service abschließen, zur Anwendung kommen (inkl. §12 bis inkl. §17 dieser AGB) sowie
    (iii) Bestimmungen, die ausschließlich gegenüber den oben definierten Enterprise Kunden zur Anwendung kommen (inkl. §18 bis inkl. §22 dieser AGB).

    3.4 Es ist zu beachten, dass sich das Produkt RECO derzeit in einer zeitlich begrenzten Early-Access-Phase befindet. AAS ist jederzeit berechtigt, bestimmte Funktionen hinzuzufügen und bestehende Funktionen zu adaptieren, einzuschränken oder auch auszusetzen. AAS ist während der Entwicklungs- und Testphase berechtigt, das gesamte Angebot jederzeit komplett einzustellen und/oder alle oder einzelne Benutzeraccounts zu schließen. Der Kunde kann daraus keine Ansprüche ableiten.

    3.5 AAS ist auch nach Beendigung der Early-Access-Phase berechtigt, Anpassungen der Nutzungsmöglichkeiten vorzunehmen, insbesondere neue Funktionen hinzuzufügen oder Funktionen durch gleichwertige Alternativen zu ersetzen, wenn es AAS aufgrund des Nutzerverhaltens, des Nutzerfeedbacks oder aufgrund von geänderten Rahmenbedingungen als notwendig oder angemessen erscheint. Solche Änderungen werden von AAS mit einer angemessenen Frist im Voraus angekündigt.

    3.6 Die Verfügbarkeit der Leistungen durch AAS hängt vom Betrieb und der Auslastung des Internet, von Netzinfrastruktur und von weiteren Anbietern ab, über die AAS zum Teil keinen Einfluss hat. AAS sichert nicht zu, dass alle Leistungen ständig erreichbar und einsatzbereit sind. AAS wird den Kunden so weit wie möglich im Voraus über geplante Wartungsarbeiten und Dienstunterbrechungen informieren und sich bemühen, allfällige Ausfälle des Service so rasch wie möglich zu beheben.

    §4 Pflichten des Kunden

    4.1 Um die Plattform in ihrem vollen Umfang nutzen zu können, hat der Kunde die jeweils aktuellen Technologien (Hardware, Server, Browser, etc.) zu verwenden oder deren Verwendung zumindest zu ermöglichen. Bei der Verwendung älterer Technologien kann es vorkommen, dass der Kunde die Plattform nicht in ihrem vollen Umfang nutzen kann.

    4.2 Der Kunde verpflichtet sich dazu, die Plattform von AAS ausschließlich bestimmungsgemäß und keinesfalls missbräuchlich zu nutzen. Bei der Nutzung sind außerdem Handlungen zu unterlassen, die AAS direkt oder indirekt Schäden und/oder Gefährdungen zufügen könnten und/oder die Verfügbarkeit der Plattform für andere NutzerInnen einschränken könnten.

    4.3 Der Kunde verpflichtet sich, AAS sowohl zeitgerecht als auch vollständig alle Informationen, Daten und Unterlagen zugänglich zu machen, die für die Erbringung jeglicher Leistungen erforderlich sind. Dies gilt insbesondere für Informationen, die erst im Zuge der Erbringung der Leistung bekannt werden. Der Kunde trägt den vollen Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner verzögerten, unrichtigen, unvollständigen, gänzlich fehlenden oder nachträglich geänderten Informationen, Daten und/oder Unterlagen durch AAS wiederholt werden müssen, nicht mehr möglich sind oder verzögert werden.

    4.4 Der Kunde hat AAS für sämtliche Schäden, die aus der Verletzung von Verpflichtungen seiten des Nutzers und/oder des Kunden gemäß des §4 dieser AGB resultieren, schad- und klaglos zu halten.

    4.5 Der Kunde nimmt einerseits zur Kenntnis und gestattet außerdem, dass AAS sämtliche Daten, welche aus den für den Kunden aufgezeichneten und/oder transkribierten Gesprächen entstammen, für und im Zusammenhang mit dem Trainieren, Entwickeln und Verbessern sämtlicher KI-Produkte von AAS nutzt.

    §5 Datenschutz

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch AAS als Auftragsverarbeiter des Kunden erfolgt auf Basis des Auftragsverarbeitungsvertrages (nachfolgend der „Auftragsverarbeitungsvertrag"), welcher unter https://reco.works abrufbar ist. Der Kunde stimmt der Geltung des Auftragsverarbeitungsvertrages zwischen den Parteien zu.

    §6 Lizenzrechte

    6.1 Der Kunde ist während der Laufzeit des abgeschlossenen Vertrages berechtigt, die Plattform weltweit als Software as a Service für die eigenen Zwecke zu nutzen.

    6.2 Das Recht zur Sublizenzierung, das Recht zur Bearbeitung sowie jegliches nicht von Ziffer §3 erfasste Verwertungs- und/oder Verwendungsrecht sind ausnahmslos ausgeschlossen.

    §7 Gewährleistung

    7.1 Bei Funktionsstörungen der Plattform wird sich AAS im Rahmen des Möglichen bemühen, den Fehler innerhalb einer angemessen Frist zu beheben oder dem Kunden Ausweichlösungen anzubieten. AAS weist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die Funktionalität und/oder der Serviceumfang der von AAS betriebenen Plattform für den Nutzer insbesondere auch durch Umstände beeinflusst werden kann, auf welche AAS keinen direkten Einfluss hat und welche auch nicht vom Leistungsumfang von AAS erfasst sind. Höhere Gewalt und deren Folgen sind AAS in keinem Fall zurechenbar.

    7.2 Die Nutzung der Plattform hängt insbesondere von den technischen Zugriffsmöglichkeiten auf das Mikrophone der Nutzungsgeräte des Kunden und Online-Videokonferenz-Systeme (MS Teams,Zoom, Google Meet, Big Blue Button, etc.) ab. AAS hat auf den Zugriff auf diese Plattformen nicht in jedem Fall einen uneingeschränkten Einfluss. Daher leistet AAS keine Gewähr dafür, dass die Integration der Hardware des Nutzers und/oder Kunden und/oder bestimmter Online-Videokonferenz-Systeme in die Plattform möglich ist.

    7.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, steht dem Kunden ein Anspruch auf Minderung des Entgeltes lediglich dann zu, wenn die Nutzung der Plattform aus Gründen, die in der alleinigen Sphäre von AAS liegen, nicht möglich war und die Nutzung für eine ununterbrochene Zeitspanne von 8 Wochen eingeschränkt war. Für das Vorliegen von Gründen, welche in der Sphäre von AAS liegen, ist der Kunde selbst beweispflichtig. Geplante Wartungsarbeiten, die dem Kunden mindestens 2 Tage vorher angezeigt werden, bleiben bei der Berechnung ausnahmslos unberücksichtigt.

    7.4 AAS leistet außerdem keine Gewähr für die rechtliche (insb. datenschutz-, verwaltungs-, wettbewerbs- und immaterialgüterrechtliche) Zulässigkeit der Nutzung der Plattform durch den Kunden oder dem Kunden zurechenbare natürliche und/oder juristische Personen. Die Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des Abschlusses und/oder der Durchführung des Vertrages mit AAS obliegt dem Kunden uneingeschränkt selbst.

    §8 Haftung

    8.1 AAS haftet lediglich für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Für Schäden, die leicht fahrlässig verursacht wurden, haftet AAS lediglich, soweit es sich um Personenschäden handelt. Die Beweislast für das Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit oder von Vorsatz bei Schadensverursachung obliegt dem Kunden.

    8.2 Für Schäden und/oder Verzögerungen infolge von höherer Gewalt, Arbeitskonflikten und/oder Naturkatastrophen sowie sonstigen Umständen, die außerhalb der Sphäre oder Einflussmöglichkeiten von AAS liegen, haftet AAS nicht.

    8.3 Die Haftungsbestimmungen in diesem §8 dieser AGB gelten sinngemäß auch für den Auftragsverarbeitungsvertrag.

    §9 Leistungen Dritter

    AAS ist uneingeschränkt berechtigt, sämtliche Leistung selbst auszuführen oder sich bei der Erbringung sämtlicher Leistungen auch Dritter zu bedienen.

    §10 Geheimhaltung

    10.1 Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung sämtlicher Informationen, die ihnen auf Grund des Vertragsverhältnisses bekannt werden; dies gilt insbesondere auch nach Ablauf des Vertragsverhältnisses.

    10.2 Geheim zu halten sind insbesondere alle Informationen, welche einerseits die Plattform und andererseits die im Vertrag vereinbarten kommerziellen Bedingungen (wie beispielsweise Preise, Rabatte, Leistungszeiträume, etc.) betreffen. Dies gilt jedoch nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder die einer Partei bereits zum Abschlusszeitpunkt des Vertrages nachweislich bekannt waren oder zu deren Offenlegung die Parteien ohnehin gesetzlich verpflichtet sind oder welche die Parteien zur Wahrung ihrer Interessen im Zuge eines Gerichtsverfahrens offenlegen müssen. Die Parteien überbinden diese Pflicht uneingeschränkt auch ihren Dienstnehmern und/oder sonstigen Dritten, denen sie solche geheim zu haltenden Informationen offenlegen.

    §11 Schlussbestimmungen

    11.1 Diese AGB, jeder Vertrag mit AAS sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts.

    11.2 Für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Unternehmenssitz von AAS vereinbart. Ungeachtet dessen ist AAS berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

    11.3 Der Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen durch AAS ist der Unternehmenssitz von AAS.

    11.4 Für Erklärungen im Rahmen dieser AGB, des jeweiligen Vertrages sowie aller damit in Zusammenhang stehenden Verträge (zB der Auftragsverarbeitungsvertrag) gilt die Kommunikation per E-Mail (auch ohne qualifizierte elektronische Signatur iSd eIDAS Verordnung) als schriftlich iSd § 886 ABGB.

    11.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam und/oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch jedoch die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine ungültige und/oder undurchsetzbare Bestimmung wird von den Parteien nach den Maßstäben von Treu und Glauben so ersetzt, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck bestmöglich erreicht wird. Entsprechendes gilt ebenfalls für die Ausfüllung von unerkannten Regelungslücken.

    Self-Service: Die Bestimmungen dieses Kapitels gelten ausschließlich für Self-Service Kunden.

    (inkl. §12 bis inkl. §17 dieser AGB)

    §12 Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand

    12.1 Der Abschluss des Vertrages erfolgt im Self-Service über eine beliebige von AAS betriebene Website (z.B. https://reco.works).

    12.2 Alle Preise, Produktbeschreibungen, die Darbietung selbst während des Bestellprozesses im Self-Service, sowie sämtliche werbende Kommunikation seitens AAS – insbesondere auf einer von AAS betriebenen Website – stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung durch den Kunden dar und sind somit unverbindlich für AAS.

    12.3 Durch das Absenden der Bestellung im Self-Service gibt der Kunde ein für ihn selbst hingegen verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit AAS ab. Die Annahme dieses Angebots (und somit auch der Vertragsabschluss) erfolgen durch Darstellung einer Benachrichtigung über die Freischaltung des Kunden für die Plattform.

    §13 Probezugang

    13.1 AAS kann nach eigenem Ermessen zeitlich befristete Probezugänge zur Plattform (nachfolgend der „Probezugang") anbieten.

    13.2 Die Nutzung des Probezugangs erfolgt grundsätzlich unentgeltlich, es sei denn es wurde gegenteiliges gesondert vereinbart.

    13.3 Der Kunde ist ohne ausdrückliche Zustimmung von AAS nicht berechtigt, mehrere Probezugänge gleichzeitig oder hintereinander abzuschließen und/oder zu nutzen.

    13.4 Der Probezugang ist auf die im Self-Service für den jeweiligen Probezugang ausgewiesenen Zeitraum befristet. Sofern im Self-Service kein expliziter Zeitraum für den Probezugang ausgewiesen ist, gilt dieser Probezugang als auf einen Monat befristet.

    13.5 AAS sagt für den Probezugang keinen bestimmten Leistungsumfang zu.

    §14 Vertragslaufzeit

    14.1 Die Freischaltung und anschließende Nutzungsmöglichkeit der Plattform über das Self-Service erfolgt durch den Abschluss von zeitlich befristeten Verträgen (nachfolgend das „Abo"). Diese Freischaltung erfolgt Zug um Zug gegen Entgelt. Die Befristung des Abos (nachfolgend die „Abo-Periode"; z.B. ein Monat, ein Quartal, ein Jahr) und das vom Kunden für das Abo zu entrichtende Entgelt (nachfolgend der „Abo-Preis") werden im Zuge des Bestellvorgangs auf der Website umschrieben. Das Abo beginnt mit dem Tag der Bestellbestätigung.

    14.2 Sämtliche Abos werden für die im Bestellvorgang auf der Website ausgewählte Abo-Periode abgeschlossen. Nach Ablauf einer jeden Abo-Periode verlängert sich die Laufzeit des ausgewählten Abos um eine weitere Abo-Periode mit derselben Laufzeit, sofern der Kunde selbst oder AAS das konkrete Abo nicht vor Ablauf der jeweiligen Abo-Periode (spätestens 4 Wochen vor Ende der jeweiligen Abo-Periode) kündigt oder einer Verlängerung widerspricht.

    14.3 Der Kunde kann der Verlängerung der Laufzeit des jeweiligen Abos widersprechen, indem der Kunde eine entsprechende Erklärung über das Benutzerkonto abgibt und somit eine weitere Abo-Periode ausschließen.

    14.4 Der Widerspruch gegen die Verlängerung der Laufzeit des Abos durch AAS selbst erfolgt schriftlich per E-Mail (an eine vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse).

    14.5 Eine vorzeitige Kündigung einer laufenden Abo-Periode durch den Kunden ist ausgeschlossen. Das Recht aller Parteien auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon jedoch weiterhin unberührt. Für AAS selbst liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn die Erfüllung der Leistung durch AAS aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder der Kunde selbst wesentliche Bestimmungen des Vertrages verletzt oder der Kunde trotz Setzung einer Nachfrist von 7 Werktagen weiterhin seine Leistungspflichten verzögert wird oder wenn sich die Leistungsfähigkeit des Kunden erheblich verschlechtert oder ein Insolvenzverfahren gegen den Kunden mangels Masse abgewiesen wird oder der Kunde gegen die Richtlinien der Plattform oder der über die Plattform genutzten sozialen Netzwerke verstößt oder der Kunde über die Plattform Inhalte fördert, die geeignet sind, dem Ansehen von AAS zu schaden (z.B. Gewalt, Belästigung, hasserfüllte Inhalte, Nacktheit und sexuelle Inhalte, Ausbeutung, gefährliche oder betrügerische Waren und Aktivitäten oder Förderung gewalttätiger Organisationen, politisch extreme oder weltanschaulich fragwürdige Ansichten, Fake-News) oder der Kunde der Inanspruchnahme eines bestehenden oder zusätzlichen Sub-Dienstleisters und/oder Auftragsverarbeiters beauftragt durch AAS oder eines Sub-Dienstleisters und/oder Auftragsverarbeiters von AAS widerspricht oder AAS beabsichtigt, den Betrieb der Plattform vorläufig oder gänzlich einzustellen.

    14.6 AAS ist jederzeit berechtigt, jeden Kunden abzulehnen und/oder deren Abo zu kündigen, sofern das Vertragsverhältnis mit dem Kunden geeignet ist, dem Ansehen von AAS einen Schaden zuzufügen und dies dem Kunden auch vorwerfbar ist (z.B. Gewalt, Belästigung, hasserfüllte Inhalte, Nacktheit und sexuelle Inhalte, Ausbeutung, gefährliche oder betrügerische Waren und Aktivitäten oder Förderung gewalttätiger Organisationen, politisch extreme oder weltanschaulich fragwürdige Ansichten, Fake-News).

    14.7 Im Fall einer Beendigung eines Abos wird AAS die für den Betrieb der Plattform erforderlichen Daten des Kunden für weitere sechs Monate aufbewahren, um dem Kunden eine weitere Nutzung der Plattform nach einem neuerlichen Abschluss eines Abos zu erleichtern. Der Kunde ist während dieser Zeit berechtigt, die unverzügliche Löschung dieser aufbewahrten Daten durch AAS zu verlangen.

    §15 Funktionsangebote

    15.1 AAS bietet auf der Plattform verschiedene Funktionspakete (nachfolgend einzeln jeweils das „Softwarepaket") an. Die Softwarepakete haben den auf der Website von AAS jeweils einzeln umschriebenen Funktionsumfang.

    15.2 Das Funktionsangebot der einzelnen Softwarepakete hängt von der Version des Softwarepakets (nachfolgend „Version"), welche der Kunde bestellt hat, ab.

    15.3 Jede Version unterliegt in ihrer Nutzung quantitativen Beschränkungen (beispielsweise Anzahl der User, Anzahl der Nutzungsminuten oder Stunden, Anzahl der Kanäle und Zugänge). Die Grenzen dieser quantitativen Beschränkungen können gegen Entgelt erhöht werden (beispielswiese durch Hinzubuchen weiterer User, Nutzungszeiten, Anzahl Kanäle oder Zugänge). Die Erhöhung von quantitativen Beschränkungen erfolgt direkt über das Benutzerkonto des Kunden. Im Fall einer Erhöhung während einer laufenden Abo-Periode erfolgt die Berechnung des geschuldeten Abo-Preises aliquot. Bei einer Reduktion der quantitativen Beschränkungen wird der reduzierte Paketpreis stets zum Anfang der neu beginnenden Abo-Periode wirksam und fällig.

    15.4 Der Kunde kann über sein jeweiliges Benutzerkonto jederzeit von einer aktuell gebuchten Version zu einer jeweils höheren Version wechseln. Hierbei wird der Abo-Preis in diesem Fall aliquot berechnet. Die Abo-Periode und deren jeweiliges Ende bleiben von einem solchen Wechsel unverändert.

    15.5 Ein Wechsel in eine niedrigere Abo-Version ist jeweils bloß zum Ende einer aktuellen Abo-Periode über das Benutzerkonto des Kunden möglich.

    15.6 AAS erbringt Leistungen des Kundendienstes jeweils entsprechend der für das vom Kunden ausgewählten Softwarepaket und die vom Kunden gewählten Version der Software zu den auf der Website von AAS beschriebenen Bedingungen (z.B. Supportleistungen, Reaktionszeiten, etc.).

    §16 Entgelt

    16.1 Der Kunde schuldet den vereinbarten Abo-Preis stets in voller Höhe.

    16.2 Der geschuldete Abo-Preis ist für jede Abo-Periode ausnahmslos jeweils im Voraus in voller Höhe fällig.

    16.3 Sofern die Zahlung des Abo-Preises im Voraus nicht erfolgt oder nicht in voller Höhe erfolgt, ist AAS berechtigt, die Leistungserbringung fortan zu verweigern. Sofern AAS die Leistung dennoch erbringt, steht dies ausdrücklich der Pflicht des Kunden zur Zahlung des Abo-Preises nicht entgegen. AAS ist bis zum Zeitpunkt der Zahlung des vollen Abo-Preises jederzeit uneingeschränkt berechtigt, die Leistungserbringung gänzlich zu verweigern und den Kunden von der Nutzung der Plattform unverzüglich auszuschließen.

    §17 Wertsicherung

    17.1 Die periodisch anfallenden Entgelte werden entsprechend dem Verbraucherpreisindex angepasst. Als Maßstab für die jeweiligen Berechnung der Wertbeständigkeit wird der von der Statistik Austria monatlich veröffentlichte Verbraucherpreisindex 2021 (Basisjahr 2021) oder ein an seine Stelle tretender Index herangezogen. Die Bezugsgröße für den Vertrag ist die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten von bis zu einschließlich 5% bleiben jedoch unberücksichtigt. Diese Marge wird bei jeder Überschreitung, sei es nach oben oder nach unten, neu berechnet, wobei die erste Indexzahl außerhalb der geltenden Marge stets die Grundlage sowohl für die Neuberechnung des Forderungsbetrags als auch für die Berechnung der neuen Marge bildet. Alle Änderungsraten werden auf eine Dezimalstelle berechnet.

    17.2 Die Nichtausübung des Rechts auf Wertanpassung stellt ausdrücklich keinen Verzicht auf künftige Anpassungen dar. Indexanpassungen der Entgelte berechtigen den Kunden keinesfalls zu einer außerordentlichen Kündigung.

    Enterprise: Die Bestimmungen dieses Kapitels gelten ausschließlich für Enterprise Kunden.

    (inkl. §18 bis inkl. §22 dieser AGB)

    §18 Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand

    18.1 Potentielle Enterprise Kunden erhalten von AAS ein schriftliches Angebot (nachfolgend das „Angebot") zur Nutzung der Plattform in dem der jeweilige Funktions- und Leistungsumfang anhand von einzelnen Softwarepaketen beschrieben ist.

    18.2 AAS ist während der im Angebot angegebenen Bindungsfrist an das Angebot gebunden. Sofern im Angebot keine Bindungsfrist angegeben ist, gilt hiermit eine Bindungsfrist von 14 Tagen als vereinbart. Sofern der Kunde das jeweilige Angebot nach einem Ablauf der Bindungsfrist annimmt, stellt dies ein neuerliches Angebot an AAS dar, das von AAS durch ausdrückliche Erklärung oder auch konkludent (z.B. durch Freischalten der Plattform oder Zusenden einer Rechnung) angenommen werden kann. Nachträgliche Änderungen des Vertrages bedürfen jedenfalls der schriftlichen Bestätigung durch AAS.

    18.3 Die Leistungen von AAS umfassen die Einräumung der zeitlich beschränkten Nutzungsrechte an der Plattform, die Bereitstellung der Plattform selbst sowie deren Hosting und die Bereitstellung eines Kundendienstes zu den vereinbarten Supportzeiten. Sollten keine Supportzeiten gesondert vereinbart worden sein, so gelten die von AAS angebotenen Supportzeiten.

    §19 Funktionsumfang

    19.1 Die Nutzung durch den Kunden, seine Mitarbeitenden, Gesellschafter oder sonstige dem Kunden wirtschaftlich zurechenbaren natürlichen Personen wie juristischen Personen (z.B. Freelancer, Kunden, Agenturen, Tochtergesellschaften, Schwestergesellschaften, etc.) ist dem Umfang nach entsprechend der vom Kunden erworbenen Softwarepakete und auf die sonstigen im Vertrag festgelegten Parameter (insbesondere Anzahl an Nutzungszeiten und Anzahl von Benutzern) beschränkt.

    19.2 AAS erbringt Leistungen des Kundendienstes entsprechend der im Vertrag vereinbarten Bedingungen (Supportleistungen, Reaktionszeiten, etc.).

    §20 Entgelt

    20.1 Der Kunde schuldet das im Vertrag vereinbarte Entgelt in voller Höhe.

    20.1 Das Entgelt ist zu dem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt fällig. Sofern kein Fälligkeitszeitpunkt vereinbart wurde, ist AAS berechtigt, die Zahlungen jeweils jährlich im Voraus in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Das Entgelt ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, 14 Tage nach Rechnungslegung an den Kunden fällig und auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

    20.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist AAS berechtigt, ab dem jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt Verzugszinsen in der Höhe von 9,5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verrechnen. Ferner verpflichtet sich der Kunde im Fall seines Zahlungsverzugs dazu AAS Mahn- und Inkassospesen, sowie alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten in voller Höhe zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls zwei Mahnschreiben durch ein durch AAS gewähltes Inkassobüro sowie ein Mahnschreiben eines mit der Eintreibung durch AAS beauftragten Rechtsanwalts.

    §21 Wertsicherung

    21.1 Die periodisch anfallenden Entgelte werden entsprechend dem Verbraucherpreisindex angepasst. Als Maßstab für die jeweiligen Berechnung der Wertbeständigkeit wird der von der Statistik Austria monatlich veröffentlichte Verbraucherpreisindex 2021 (Basisjahr 2021) oder ein an seine Stelle tretender Index herangezogen. Die Bezugsgröße für den Vertrag ist die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten von bis zu einschließlich 5% bleiben jedoch unberücksichtigt. Diese Marge wird bei jeder Überschreitung, sei es nach oben oder nach unten, neu berechnet, wobei die erste Indexzahl außerhalb der geltenden Marge stets die Grundlage sowohl für die Neuberechnung des Forderungsbetrags als auch für die Berechnung der neuen Marge bildet. Alle Änderungsraten werden auf eine Dezimalstelle berechnet.

    21.2 Die Nichtausübung des Rechts auf Wertanpassung stellt ausdrücklich keinen Verzicht auf künftige Anpassungen dar. Indexanpassungen der Entgelte berechtigen den Kunden keinesfalls zu einer außerordentlichen Kündigung.

    §22 Vertragslaufzeit

    22.1 Der Vertrag wird auf die vereinbarte Dauer (nachfolgend die „Vertragslaufzeit") abgeschlossen und verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit um eine weitere Vertragslaufzeit, sofern der Kunde oder AAS einer solchen Verlängerung nicht zumindest drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht. Bei einer Vertragslaufzeit unter sechs Monaten hat der Widerspruch zumindest 1 Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit zu erfolgen. Der Widerspruch des Kunden hat per E-Mail an office@reco.works zu erfolgen.

    22.2 Sofern AAS der Verlängerung des Vertrages widerspricht, erfolgt der Widerspruch durch AAS per E-Mail an die vom Kunden üblicherweise zur Kommunikation mit AAS genutzten E-Mail Adresse.

    22.3 Die ordentliche Kündigung des Vertrages ist ausgeschlossen.

    22.4 Die Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Für AAS liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn der Kunde wesentliche Bestimmungen des Vertrages verletzt oder die Erfüllung der Leistungspflicht einer der Parteien aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen weiter verzögert wird oder wenn sich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Kunden erheblich verschlechtert oder ein Insolvenzverfahren gegen diesen mangels Masse abgewiesen wird oder der Kunde über die Plattform Inhalte fördert, die geeignet sind, dem Ansehen von AAS zu schaden (z.B. Gewalt, Belästigung, hasserfüllte Inhalte, Nacktheit und sexuelle Inhalte, Ausbeutung, gefährliche oder betrügerische Waren und Aktivitäten oder Förderung gewalttätiger Organisationen, politisch extreme oder weltanschaulich fragwürdige Ansichten, Fake-News) oder der Kunde der Inanspruchnahme eines (weiteren) Sub-Dienstleisters und/oder Auftragsverarbeiters durch AAS oder eines ihrer Sub-Dienstleisters und /oder Auftragsverarbeiters widerspricht oder AAS beabsichtigt, den Betrieb der Plattform einzustellen.

    22.5 Im Fall der Beendigung eines Vertrages wird AAS die für den Betrieb der Plattform erforderlichen Daten des Kunden für weitere vier Monate speichern, um dem Kunden die weitere Nutzung der Plattform nach einem allfälligen Abschluss eines neuen Vertrags zu erleichtern. Der Kunde ist während dieser Zeit jederzeit berechtigt, die unverzügliche Löschung dieser Daten durch AAS zu verlangen.